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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 11 N 34.14   

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https://dejure.org/2017,289
OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 11 N 34.14 (https://dejure.org/2017,289)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.01.2017 - 11 N 34.14 (https://dejure.org/2017,289)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2017 - 11 N 34.14 (https://dejure.org/2017,289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 1 AufenthG 2004, § 21 Abs 2 AufenthG 2004, § 2 Abs 1 AuslG 1990 1965, Art 41 Abs 1 EWGAbkTURZProt, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004
    Erteilung eines Visums zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als geschäftsführender Alleingesellschafter

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 Abs 1 AufenthG, § 21 Abs 2 AufenthG, § 2 Abs 1 AuslG 1965, Art 41 Abs 1 EWGAbkTURZProt, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Visum für selbständige Tätigkeit; Stand-Still-Klausel; kein überzeugender Businessplan; keine ernstlichen Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 11 N 34.14
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 11 N 34.14
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis, selbständige

    Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG ist - wie sich aus § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergibt -, dass die beabsichtigte Tätigkeit und die mit ihr verbundene Geschäftsidee umsetzbar und tragfähig erscheint, wobei den Antragsteller insoweit nach § 82 Abs. 1 AufenthG die Darlegungslast trifft (vgl. VG Hannover, B.v. 9.3.2022 - 5 B 1766/21 - juris Rn. 23; VG Berlin, U.v. 25.5.2022 - 12 K 215/21 V - juris Rn. 42; OVG Bln.-Bbg., B.v. 5.1.2017 - 11 N 34/14 - juris Rn. 14).

    Da der Antragsteller durch die angestrebte selbständige Erwerbstätigkeit aber nach allgemeiner Lebenserfahrung kaum in der Lage sein wird, auf Anhieb Einkünfte in einem zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreichenden Umfang zu generieren, muss es ihm entsprechend dem Sinn und Zweck der Regelung des § 21 Abs. 2a AufenthG, inländischen Hochschulabsolventen mit ausländischer Staatsangehörigkeit die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu erleichtern, ermöglicht werden, die Sicherung des Lebensunterhaltes zur Überbrückung aus anderweitigen (legalen) Quellen nachzuweisen (vgl. OVG Bln.-Bbg., B.v. 5.1.2017 - 11 N 34.14 - juris Rn. 11; VG Aachen, B.v. 23.6.2021 - 8 L 208/21 - juris Rn. 44).

  • VG Hannover, 09.03.2022 - 5 B 1766/21

    Aufenthaltszweck; Klageänderung; Klageerweiterung; selbständige Tätigkeit;

    Hierzu gehört insbesondere auch die hinreichende Darlegung der beabsichtigten selbständigen Tätigkeit unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - OVG 11 N 34.14 -, juris Rn. 14).
  • VG Berlin, 11.09.2020 - 31 K 462.19
    Hierzu gehört insbesondere auch die hinreichende Darlegung der beabsichtigten selbständigen Tätigkeit unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - OVG 11 N 34.14 -, juris Rn. 14).
  • VG Berlin, 23.02.2018 - 3 K 769.16

    Erteilung eines Visums zur Ausübung einer Tätigkeit als Geschäftsführer

    Hierzu gehört insbesondere auch die hinreichende Darlegung der beabsichtigten selbständigen Tätigkeit unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - OVG 11 N 34.14 -, juris, Rn. 14).
  • VG Berlin, 25.05.2022 - 12 K 215.21

    Aufenthaltsrecht: Visumserteilung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

    Grundvoraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist - wie sich aus den benannten Indikatoren des § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergibt -, dass die beabsichtigte Tätigkeit und die mit ihr verbundene Geschäftsidee umsetzbar und tragfähig erscheint, wobei den Kläger insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 11 N 34/1 - BeckRS 2017, 100121, Rn. 14).
  • VG Berlin, 05.03.2021 - 4 K 178.18
    Einen hierfür gebotenen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - OVG 11 N 34.14 -, juris Rn. 11) und von der Beigeladenen geforderten Businessplan hat der Kläger zwar vorgelegt.
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